BEGRIFF #27
Freie Beweiswürdigung
Das Gericht entscheidet grundsätzlich nach eigener Überzeugung, welchen Beweiswert Aussagen, Urkunden oder Gutachten haben. „Frei“ bedeutet dabei nicht beliebig: Denkgesetze, Erfahrungssätze und eine nachvollziehbare Begründung bleiben Pflicht. Die Freiheit besteht vor allem darin, keiner starren Beweistabelle zu folgen. Menschliche Einschätzung wird zugelassen, allerdings mit schriftlicher Rechenschaftspflicht und möglicher Kontrolle durch die nächste Instanz.